Was kann ich tun?
Aktuelles RDT Aktuelle Zeitschrift "Recht der Tiere"

Zum Ansehen benötigen Sie mindestens den Acrobat-Reader 6.0. Den aktuellen Acrobat-Reader können Sie hier kostenlos herunterladen.

RDT Archiv "Recht der Tiere"

Die Zeitschrift des bmt erscheint 4 x im Jahr. Mitglieder erhalten sie kostenlos per Post.
Im Archiv finden Sie alle aktuellen und älteren Jahrgänge.

Testamente

Abschied nehmen – Vorsorge treffen
Über das Leben hinaus Tieren helfen

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere gehört zu den großen, seriösen Tierschutzorganisationen in Deutschland. Seit mehr als 50 Jahren setzt sich der Verband für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren ein. Die herausragende Stärke des Vereins liegt in seiner Kompetenz im politischen und praktischen Tierschutz. Doch jeder Fortschritt, den wir erzielen, und jede Rettung eines einzelnen Tieres ist immer auch Ihnen zu verdanken: unseren großartigen Förderern des Tierschutzes.

Ihre Unterstützung durch Erbschaften oder Vermächtnisse macht es uns erst möglich, die umfangreichen Aufgaben im Tierschutz wahrzunehmen. Für Ihr Vertrauen in unseren bmt möchten wir uns von Herzen bedanken.

Zum Wohle Ihres Tieres – spätere Betreuung regeln

Kann eine verantwortungsvolle Betreuung des Vierbeiners im Testament festgehalten werden, und wie muss eine solche Absicherung formuliert werden, damit sie später Bestand hat? Das sind Fragen, mit denen sich Tierfreunde sehr häufig an den bmt wenden. Obwohl Tiere nach deutschem Recht nicht erbberechtigt sind, können Testamente selbstverständlich so abgefasst werden, dass eine spätere Versorgung des Tieres durch vertraute Menschen oder eine seriöse Tierschutzorganisation wie dem bmt sicher gestellt ist.

Das Testament muss dann die ausdrückliche Auflage enthalten, wer sich um den vierbeinigen Freund kümmern soll.

Beim bmt ist Ihr vierbeiniger Gefährte in den besten Händen

Dabei scheint es naheliegend, Familienmitglieder oder Freunde als künftige Pflegepersonen zu benennen, die dem Tier vertraut sind. Allerdings scheitern diese Lösungen häufig an Änderungen der Lebensverhältnisse: Umzug, Trennung vom Partner, Krankheit, Todesfall, beruflich bedingte Abwesenheit, häufige Flugreisen, Unverträglichkeit mit einem anderen Haustier – es gibt viele Gründe, warum die frühere Versorgungszusage nicht mehr eingehalten werden kann.

Wird der bmt dagegen testamentarisch als Erbe oder Vermächtnisnehmer bestimmt, ist die liebevolle und sachkundige Betreuung des verwaisten Gefährten gesichert. Im Testament kann festgehalten werden, ob der Vierbeiner privat von Tierfreunden aufgenommen werden oder in einem der bmt-Tierheime leben soll.

Ihr Vermögen für den Staat?

„Meine Erben sind die Tiere!“ Ohne Verwandte und ohne Testament fällt das gesamte Vermögen an den Staat. Wer mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, sollte zu Lebzeiten seinen Wunsch im „Letzten Willen“ niederlegen.„Bei den Überlegungen, wie ich meinen Nachlass sinnvoll gestalten könnte, hat dann sehr schnell meine emotionale Nähe zu den Tieren die entscheidende Rolle gespielt. Da ich zu dieser Zeit schon Mitglied im bmt war und um dessen Kompetenz und Engagement wusste, war für mich klar, wer mein Erbe sein würde: der bmt. Zugleich war damit auch das leidige Problem mit der Erbschaftssteuer gelöst: Der bmt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und damit von der Erbschaftssteuer befreit.“ (B. Boxheimer, hessisches bmt-Mitglied)

Der bmt (Mitglied im Deutschen Spendenrat) muss keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern zahlen, weil er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt ist. Ein Vorteil, der unmittelbar den Tieren zugute kommt: So kann jedes Vermögen ohne Steuerabzug zu 100% für Tierschutzprojekte bzw. notleidende Tiere eingesetzt werden.

Zweckgebundenes Vermögen

Der bmt kann auf ganz unterschiedliche Weise bedacht werden: als Alleinerbe, Miterbe, Vermächtnisnehmer und Vermächtnisnehmer mit Haustierbetreuung. Unabhängig davon, wie der Verein im Testament eingesetzt wird, kann die gezielte Verwendung des Vermögens festgelegt werden.
Zum Beispiel für: 
  • Tierschutzprojekte in einer Region
  • Baumaßnahmen in einem bestimmten bmt-Tierheim
  • den Unterhalt eines vereinseigenen Tierheims oder einer Geschäftsstelle
  • Tierarztkosten
  • den Jugendtierschutz
  • den Auslandstierschutz
Gerne schicken wir Ihnen unsere ausführliche Testamentsmappe zu.
Sie können die umfassende Information in jeder bmt-Geschäftsstelle oder natürlich auch in der Hauptgeschäftsstelle in München anfordern.